| Interim Manager Haftpflicht |
|
AsseCon hat für den DDIM einen Rahmenvertrag mit Sonderkonditionen zur Haftpflichtversicherung für Interim Managern geschaffen
DDIM-Mitglieder und Interim Manager die nicht im DDIM Mitglied, aber bei DDIM-Provider-Mitgliedern gelistet sind, können diese Konditionen erhalten. Voraussetzung ist eine Bestätigung des DDIM-Provider-Mitglieds über die Listung. Die Vertragsinhalte sind auf die speziellen Anforderungen von Interim Managern zugeschnitten; die Konditionen sind durch den Rahmenvertrag deutlich vergünstigt. Der Versicherungsschutz umfasst zwei Haftpflichtversicherungsformen.
Erweiterte Bürohaftpflichtversicherung Diese Versicherung deckt Personen- und Sachschäden. Diese Büro-Haftpflicht deckt durch den Interim Manager verursachte Schäden mit Einschluss "Arbeiten auf fremden Grund".zusätzlich benötigt der Interim Manager auch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht für die Übernahme von Managementaufgaben in der Beratung und Umsetzung der Beratungsergebnisse
Wichtig: Die Umsetzung der Beratungsergebnisse ist mitversichert!
Hinweis: Sollten Sie als Organ eines Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstand, Hier finden Sie weitere Details zum Angebot. (für registrierte Benutzer) Noch kein LOGIN? Hier bitte registrieren und anmelden |

